Förderprogramme, um die Digitalisierung voranzutreiben

Wissen Sie, dass es zahlreiche Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben gibt? Informieren Sie sich doch bei der für Sie zuständigen IHK oder Wirtschaftsförderung über die verschiedenen Möglichkeiten. Dabei möchten wir, die GCI mbH, unsere 35-jährige Erfahrung im Bereich IT und Software nutzen, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Neben kompetenter Beratung und der gemeinsamen Lösungsfindung, hinsichtlich der Umsetzung des Digitalisierungsprozesses in Ihrem Unternehmen, haben wir zudem die Möglichkeit, Sie auch in der technischen Ausarbeitung zu unterstützen.

Junger Mann nimmt an einem Foerderprogramm teil.

Mittelstand Innovativ & Digital

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und der Notwendigkeit, KMUs in der Umsetzung des Digitalisierungsprozesses zu beraten, zu unterstützen und in ihrer Innovationskraft zu stärken, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) das Programm Mittelstand Innovativ & Digital ins Leben gerufen.

Der Fokus liegt auf der Stärkung der Marktpositionierung kleiner und mittelständischer Unternehmen und der kontinuierlichen Förderung des innovativen Wandels. In diesem Sinne soll vor allem die Neu- und Weiterentwicklung von Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Produkten, mit Fokus auf der Digitalisierung, unterstützt werden. Die Dauer der Förderung muss dabei zuvor durch das Unternehmen selbst festgelegt werden. Es kann dabei zwischen einer Förderdauer von sechs, neun oder zwölf Monaten gewählt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Fördersumme innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 EUR nicht überschreitet darf. Um das Förderprogramm beziehen zu können, müssen die einzelnen Unternehmen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen zur Förderung

  • Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
    • Kleinstunternehmen: 
      • Mitarbeiter < 10
      • Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme max. 2 Mio. EUR
    • Kleine Unternehmen:
      • Mitarbeiter < 50
      • Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. EUR
    • Mittlere Unternehmen:
      • Mitarbeiter < 250
      • Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR
      • Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR
  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

Des Weiteren darf keine Familienangehörigkeit zwischen Geschäftsführern beziehungsweise Anteilseignern des Auftraggebers und -nehmers bestehen. Eine Förderung wird zudem nur für Produkte und Dienstleistungen angeboten, die bereits am Markt angeboten werden oder in Zukunft angeboten werden sollen. Dementsprechend ist die Bewilligung einer Förderung, die zur Entwicklung und Optimierung interner Geschäftsprozesse genutzt werden soll, ausgeschlossen. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der Inanspruchnahme reiner Beratung-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der nicht geförderte Eigenanteil durch das Unternehmen selbst oder von Dritten erbracht werden kann.  

Der Umfang des Förderprogramms

Das Programm Mittelstand Innovation & Digital ist in zwei Teilbereiche zu gliedern. Zum einen umfasst es eine Gutscheinförderung, die es den Unternehmen ermöglicht, projektbezogene externe Unterstützung, in Form von Beratungs-, Dienstleistungs- und Umsetzungsdienstleistungen, in Anspruch zu nehmen. Zum anderen die Einstellung eines/r MID Assistenten/in. In diesem Fall wird durch die Einstellung eines/r Hochschulabsolventen/in aus dem entsprechenden Bereich die Wissensvermittlung zwischen Unternehmen und Hochschule ermöglicht.

MID-Gutscheinförderung

Im Rahmen der MID Gutscheinförderung wird zwischen drei Arten von Gutscheinen unterschieden: MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung. Neben den unterschiedlichen Umfängen und Inhalten der verschiedenen Gutscheinförderungen unterscheiden sich diese zudem in Ihren Bagatellgrenzen, Förderquoten und der möglichen Auswahl von Auftragnehmern.

Während die Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen der Varianten MID-Analyse und MID-Innovation ausschließlich von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden dürfen, können bei der MID-Gutscheinvariante Digitalisierung auch Unternehmen der freien Wirtschaft hinzugezogen werden. Wichtig ist, dass bereits bei Beantragung des Gutscheins ein Angebot des Auftragnehmers eingereicht wird.

MID-Analyse

Im Vordergrund des Gutscheins MID-Analyse steht die Inanspruchnahme einer wissenschaftlichen und externen Beratung, die bereits vor der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen erfolgen soll und unter anderem Technologieanalysen und Machbarkeitsstudien umfasst.

  • Förderquote:
    • Kleinst- und kleine Unternehmen: 80 %
    • Mittlere Unternehmen: 60 %
  • Fördersumme: Min. 5.000 EUR, Max. 15.000 EUR

MID-Innovation

Die Variante MID-Innovation dient der Nutzung externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Ausgestaltung innovativer Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktreife.

  • Förderquote
    • Kleinst- und kleine Unternehmen: 50 %
    • Mittlere Unternehmen: 30 %
  • Fördersumme: Min. 10.000 EUR, Max. 40.000 EUR

MID-Digitalisierung

Die Gutscheinförderung MID-Digitalisierung bezieht sich vor allem auf die zwei Förderschwerpunkte Produkte und Dienstleistungen, sowie Cyber-Physical Systems und Industrie 4.0. Diese umfassen, neben der Weiterentwicklung und Etablierung von Künstlicher Intelligenz (KI), auch die Digitalisierung von Dienstleistungen, Produkten und Prozessen im Unternehmen. Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der mithilfe der Gutscheinförderung realisiert werden kann, ist die Umsetzung gewonnener Erkenntnisse und Fähigkeiten in einer App oder Software. Gerade in diesem Bereich bietet es sich dementsprechend an, kompetente Berater hinzuzuziehen. Der zweite Förderschwerpunkt bezieht sich vor allem auf die Verknüpfung polymerer Netze und die Einbindung von cyber-physischen Produktionssystemen. Es ist jedoch vor allem darauf zu achten, dass die Umsetzungskomponente bei dieser Variante verbindlich ist. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Entwicklung und Implementierung von Software für bestimmte Prozesse und Produkte, sowie verschiedene Projekte zu Cognitive Computing.

  • Förderquote
    • Kleinst- und kleine Unternehmen: 50 %
    • Mittlere Unternehmen: 30 %
  • Fördersumme: Min. 5.000 EUR, Max. 15.000 EUR

Corona-Sonderprogramm MID-Plus

Noch bis zum 30.06.2020 wird, zur Unterstützung der KMU während der Corona-Pandemie, das Sonderprogramm MID-Plus mit finanziell und inhaltliche verbesserten Konditionen angeboten. Darunter fällt unter anderem auch die Erhöhung der Förderquoten der Gutscheinvarianten MID-Digitalisierung und MID-Innovation.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital haben, dann klicken Sie hier für mehr Informationen. Für eine umfassende Beratung rund um das Thema Software und Digitalisierung steht Ihnen unser Team zur Verfügung.

Ihr GCI-Team wünscht Ihnen eine schöne Woche!